Gewählt werden
Ihre zentralen Aufgaben gemäß § 72 HSG LSA und § 15 FrFG LSA
1. Chancengleichheit: Förderung der Gleichstellung der Geschlechter
2. Unterstützung: Engagement zur Vermeidung von Nachteilen für weibliche Hochschulmitglieder
3. Repräsentanz: Sicherstellen einer repräsentativen Frauenvertretung in Hochschulorganen und -gremien
4. Forschung: Unterstützung geschlechterspezifischer Themen in der Wissenschaft
5. Mitwirkung: Beteiligung bei Stellenbesetzungen und Personalentscheidungen
6. Initiative: Erarbeitung von Vorschlägen für Frauenfördermaßnahmen
7. Beratung: Unterstützung und Beratung bei sexualisierter Diskriminierung und Belästigung
Was wir erwarten:
Besonderheiten des Amtes:
Wie Sie sich beteiligen können: Sind Sie motiviert, die Interessen und Rechte der Frauen an unserer Hochschule zu vertreten? Dann bewerben Sie sich für die Wahl zur*zum Gleichstellungsbeauftragten!
Mehr über unsere Gleichstellungsarbeit: Gleichstellung wird an der Hochschule Harz als Querschnittsthema betrachtet, was sich auch in den fünf Schwerpunkten unseres Gleichstellungskonzeptes wiederspiegelt. Weitere Informationen zu aktuellen Themen und Zielen sind auch auf unserer Website zu finden.
Nutzen Sie die Chance, die Gleichstellung an der Hochschule Harz aktiv mitzugestalten und bewerben Sie sich für die Wahl! Wir freuen uns auf Sie und stehen gerne auch vorab für Fragen zur Verfügung!
Alle Informationen zum Ablauf der Gremienwahlen sind auf der Website des Personaldezernats zu finden.
Mitarbeiterin im Wahlbüro ist Ricarda Wozniak. E-Mail: wahlbuero(at)hs-harz.de
An die amtierenden Gleichstellungsbeauftragten und das Gleichstellungsteam
Mit Ausnahme von studentischen Beschäftigten/Hilfskräften können sich alle Mitarbeiter*innen für die Wahl der*des Gleichstellungsbeauftragten aufstellen lassen. Jedoch muss bei befristeten Verträgen die Laufzeit bis mindestens 28.02.2026 beachtet werden.
Die nächste Amtsperiode startet am 01.03.2024 und gilt für vier Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.
Die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen bietet regelmäßig ein „Starter Kit“ an.
Die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen sind in ihrer Funktion als Interessenvertretung ehrenamtlich tätig, sind bzw. können auf ihren Antrag jedoch teilweise von ihren Dienstaufgaben freigestellt werden.
Vor allem die Teilnahme an Stellenbesetzungsverfahren, die Teilnahme an den verschiedenen Gremien und die Mitarbeit in der Gleichstellungskommission zur Definition und Verfolgung von Gleichstellungszielen (1-2x pro Semester).
Übersicht und Kontaktdaten aller Gleichstellungsbeauftragten