Wahl der*des Gleichstellungsbeauftragten an der Hochschule Harz

Gewählt werden

  • Zentrale*r Gleichstellungsbeauftragte*r
  • Gleichstellungsbeauftragte*r an den drei Fachbereichen
  • Gleichstellungsbeauftragte*r der zentralen Einrichtungen und der Verwaltung

Ihre zentralen Aufgaben gemäß § 72 HSG LSA und § 15 FrFG LSA

1. Chancengleichheit: Förderung der Gleichstellung der Geschlechter

2. Unterstützung: Engagement zur Vermeidung von Nachteilen für weibliche Hochschulmitglieder

3. Repräsentanz: Sicherstellen einer repräsentativen Frauenvertretung in Hochschulorganen und -gremien

4. Forschung: Unterstützung geschlechterspezifischer Themen in der Wissenschaft

5. Mitwirkung: Beteiligung bei Stellenbesetzungen und Personalentscheidungen

6. Initiative: Erarbeitung von Vorschlägen für Frauenfördermaßnahmen

7. Beratung: Unterstützung und Beratung bei sexualisierter Diskriminierung und Belästigung

Was wir erwarten:

  • Interesse für die Themen Gleichstellung und Frauenförderung.
  • Aktive Teilnahme an den verschiedenen Sitzungen und Gremien der Hochschule.
  • Teamfähigkeit und die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit.

Besonderheiten des Amtes:

  • Ehrenamtliches Engagement mit Option auf teilweise Freistellung von regulären Aufgaben.
  • Mitarbeit in der Gleichstellungskommission zur Definition und Verfolgung von Gleichstellungszielen (1-2x pro Semester).
  • Zentrale*r Gleichstellungsbeauftragte*r: stimmberechtigtes Mitglied im Senat und beratende Teilnahme an anderen Kollegialorganen.
  • Gleichstellungsbeauftragte*r der Fachbereiche: stimmberechtigtes Mitglied in Fachbereichsratssitzungen und beratende Teilnahme an anderen Sitzungen des Fachbereichs. Stimmberechtigtes Mitglied in Berufungskommissionen.

Wie Sie sich beteiligen können: Sind Sie motiviert, die Interessen und Rechte der Frauen an unserer Hochschule zu vertreten? Dann bewerben Sie sich für die Wahl zur*zum Gleichstellungsbeauftragten!

Mehr über unsere Gleichstellungsarbeit: Gleichstellung wird an der Hochschule Harz als Querschnittsthema betrachtet, was sich auch in den fünf Schwerpunkten unseres Gleichstellungskonzeptes wiederspiegelt. Weitere Informationen zu aktuellen Themen und Zielen sind auch auf unserer Website zu finden.

Nutzen Sie die Chance, die Gleichstellung an der Hochschule Harz aktiv mitzugestalten und bewerben Sie sich für die Wahl! Wir freuen uns auf Sie und stehen gerne auch vorab für Fragen zur Verfügung!

Wie genau läuft das Wahlverfahren ab? Gibt es Fristen für die Bewerbung? Wer wählt die Gleichstellungsbeauftragte?

Alle Informationen zum Ablauf der Gremienwahlen sind auf der Website des Personaldezernats zu finden.

Wer sind die Ansprechpersonen zur Wahl?

Mitarbeiterin im Wahlbüro ist Ricarda Wozniak. E-Mail: wahlbuero(at)hs-harz.de

An wen kann man sich bei weiteren inhaltlichen Fragen oder für mehr Informationen wenden?

An die amtierenden Gleichstellungsbeauftragten und das Gleichstellungsteam

Können sich nur Frauen bewerben?

Mit Ausnahme von studentischen Beschäftigten/Hilfskräften können sich alle Mitarbeiter*innen für die Wahl der*des Gleichstellungsbeauftragten aufstellen lassen. Jedoch muss bei befristeten Verträgen die Laufzeit bis mindestens 28.02.2026 beachtet werden.

Für welchen Zeitraum wird das Amt der Gleichstellungsbeauftragten vergeben? Gibt es die Möglichkeit der Wiederwahl?

Die nächste Amtsperiode startet am 01.03.2024 und gilt für vier Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.

Werden Schulungen oder Weiterbildungen für die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten angeboten?

Die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen bietet regelmäßig ein „Starter Kit“ an.

Auch wenn es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt, gibt es eventuell eine Aufwandsentschädigung oder andere Vergünstigungen?

Die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen sind in ihrer Funktion als Interessenvertretung ehrenamtlich tätig, sind bzw. können auf ihren Antrag jedoch teilweise von ihren Dienstaufgaben freigestellt werden.

Welche konkreten Tätigkeiten sind unter den genannten Aufgaben zu verstehen?

Vor allem die Teilnahme an Stellenbesetzungsverfahren, die Teilnahme an den verschiedenen Gremien und die Mitarbeit in der Gleichstellungskommission zur Definition und Verfolgung von Gleichstellungszielen (1-2x pro Semester).

Sarah Piper

zentrale Gleichstellungsbeauftragte

Sprachenzentrum
Tel +49 3943 659 169
Raum 9.332, Haus 9, Wernigerode
Sprechzeiten Montag 10:30 - 11:30 Uhr und nach Vereinbarung

Cornelia Volkert

Referentin für Gleichstellung

Rektorat
Tel +49 3943 659 819
Raum 2.124, Haus 2, Wernigerode